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Verfasst von: Michael am 11.10.2012 11:26
 


THEMA:  Pendlerpauschale

Hallo!

Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen, AK und Finanzamt konnten keine wirklichen Aussagen treffen. Ich bin von Wien nach Wiener Neustadt gezogen und würde nun gerne das PP beantragen. Da ich in der IT tätig bin habe ich immer Bereitschaft, dh ich muss von 0-24 Uhr erreichbar sein und sollte bei einer Störung innerhalb 1,5 Stunde Vorort sein und es kommt nicht selten vor, dass um 2:00 Uhr Früh das Telefon läutet und ich mich auf den Weg nach Wien machen muss. Die Verbindungen zwischen Wr. Neustadt und Wien sind unter Tags natürlich super, aber wenn eine Störung in der Nacht auftritt kann ich nicht auf den nächsten Zug warten. Steht mir aufgrund dieses Bereitschaftdienstes das große Pendlerpauschale zu?

Wenn ja dann hätte ich gleich noch eine Frage: Je nach Routenplaner bekomme ich eine Wegstrecke zwischen 57-61.5 Kilometern raus. Wobei der Routenplaner bei der Hinfahrt über die Bundesstraße fährt und bei der Heimfahrt die Autobahn nimmt. Über die Autobahn sind es 3 Kilometer mehr und ich würde in die nächste Stufe fallen. Welchen Wert gibt man jetzt an?

Herzlichen Dank im Voraus und LG

Michael

Verfasst von: Sandra am 11.10.2012 14:13
 


THEMA:  Pendlerpauschale

Hallo Michael,

ich kann Ihnen nur aus Praxisfällen berichten und bei denen ist es meistens so, dass das PP gewährt wird, wenn der Arbeitgeber bestätigen kann, dass Sie auch außerhalb der Geschäftszeiten (wenn keine Öffis mehr fahren) zu Kunden fahren müssen. Normalerweise ist das kei Problem, dass der Arbeitgeber dies ausställt. An Ihrer Stelle würde ich es einfach probieren, sollten Sie eine Rückfrage diesbezüglich erhalten, können Sie immer noch entsprechend handeln. Zu hinterfragen wäre jedoch noch, wie oft dies vorkommt. Wenn dies nur 1-2 Mal im Monat der Fall ist, wird es wahrscheinlich schwieriger.

Zu Ihrer 2. Frage. Normalerweise muss die kürzeste Wegstrecke angegeben werden. Leider ist es oft so, dass man dann in die niedere Stufe fällt.

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