Hallo Herr Karl M,
es kommt darauf an. Wenn Sie den Forex-Devisenhandel unter der Einkunftsart "Gewerbebetrieb" versteuern, dann können Sie die Verluste aus der IT-Tätigkeit mit den Devisenhandels-Gewinnen ausgleichen. Wenn es allerdings als "Spekulationsgeschäfte" versteuern, dann können Sie es nicht ausgleichen.
Wie Sie die Verluste am besten verwerten klärt ein Gespräch mit einem Steuerberater.
Für weitere Fragen, können Sie mich gerne unter *deleted* |