Sehr geehrte Damen und Herren,
ich besitze Beiteiligungen am Bürgersolarkraftwerk in Wien. Diese Beiteilugungen sind, wie Sie wissen werden, der Rechtsform eines "Sale und Lease Back Vertrages" aufgebaut. Die jährlichen Vergütungen sind als Nebeneinkünfte bis 730 Euro im Jahr steuerfrei, bei gleichzeitigen lohnsteuerpflichtigen Einkünften. Wie schaut dies aber aus wenn ich teilweise (oder im ganzen) Jahr Arbeitslosengeld (über 12.000Euro) beziehe?
Werden diese Vergütungen beim Steuerausgleich dann besteuert oder gibt es auch hier eine "Freigrenze"? Bei welchem Punkt müsste ich diese dann am am Steuerausgleich angeben? Vielen Dank. Grüße Markus A. |