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Verfasst von: Kati am 15.09.2012 01:38
 


THEMA:  Nebenjob auf Honorarnotenbasis

Sehr geehrte Damen und Herre, ich arbeite 40 Stunden als Krankenschwester und möchte jetzt einmal im Monat für 4 Stunden zusätzliche, auf honorarnotenbasis, arbeiten. Ich hab mir das ausgerechnet und ich sollte diese 730Euro die man steuerfrei verdienen darf nicht überschreiten! meine frage ist jetzt ob das für mich auch zutrifft, das ich 730 euro steuerfrei verdienen darf obwohl ich schon 40 stunden angestellt bin? habe ich dann mit nachzahlungen vom finanzamt oder krankenkasse zu rechnen? und angenommen ich hätte ein extraeinkommen das die summe von 730 euro etwas übersteigt z.B: 900 euro, mit wie viel nachzahlung muss ich rechnen?

Mit freundlichen Grüßen

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 15.09.2012 14:02
 


THEMA:  Nebenjob auf Honorarnotenbasis

Wenn Sie nicht mehr als 730,-- im Kalenderjahr dazuverdienen, müssen Sie werder Sozialvers. noch Steuern bezahlen.Es handelt sich um eine Nettogrenze:d.h. wenn Sie Betriebsausgaben haben, können Sie diese von Ihren Einnahmen abziehen.Sollten dann noch immer  mehr als 730,-- übrigbleiben, dann werden diese zum Tarif versteuert.Dieser hängt von Ihrem Einkommen als Krankenschwester ab.Ich vermute 43,2% Einkommensteuer.

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