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Verfasst von: Albert Jolsten am 12.03.2012 09:02
 


THEMA:  Mieteinnahmen versteuern

S.g. Damen und Herren, ich hätte folgende Frage: Aus einem beim Finanzamt vergebührten Mietvertrag hatte ich im Vorjahr aufgrund des Starts erst im zweiten Halbjahr Mieteinnahmen von rund 360 Euro. Muss ich dafür jetzt extra eine Einkommenssteuererklärung machen, obwohl die Einnahmen unter 730 Euro liegen? LG und Danke im Voraus.

Verfasst von: Idee am 14.03.2012 09:18
 


THEMA:  Mieteinnahmen versteuern
Würde Steuererklärung machen, wenn sich durch Abschreibung für Abnutzung ein Verlust ergibt, gibt es Lohnsteuer retour.
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