S.g. Damen und Herren, ich hätte folgende Frage: Aus einem beim Finanzamt vergebührten Mietvertrag hatte ich im Vorjahr aufgrund des Starts erst im zweiten Halbjahr Mieteinnahmen von rund 360 Euro. Muss ich dafür jetzt extra eine Einkommenssteuererklärung machen, obwohl die Einnahmen unter 730 Euro liegen? LG und Danke im Voraus. |