Guten Tag.
Ich habe folgendes Problem bzw. Frage:
Wir machen mit unserer Firma eine einfache EÜR ohne Buchhaltungssoftware, sind umsatzsteuerpflichtig und geben alle 3 Monate unsere UVA ab.
Seit kurzem haben wir Erträge in USD auf unser PayPal-Konto. Jetzt habe ich gelesen, dass diese mit einem monatlichen Kurs in EUR umgerechnet werden müssen und mit diesem EUR-Betrag dann verbucht werden. Weiter habe ich gelesen, dass nun jeden Monat der PayPal-Kontostand mit dem Kurs diesen Monats umgerechnet wird und die Differenz zu den bis dahin verbuchten Beträgen als Erlöse oder Aufwände aus Kursdifferenzen verbucht werden. Weiter gehe ich dann davon aus, dass bei einer Umbuchung auf unser Geschäftskonto dann auch wieder der jeweilige Ertrag/Aufwand aus der Kursdifferenz verbucht werden muss.
Nun meine Fragen:
1. Ist das so grundsätzlich einmal korrekt?
2. Muss das tatsächlich monatlich berechnet werden oder genügt es quartalsweise, wenn wir die UVA und ZM auch quartalsmäßig machen? Oder recht es nicht vielleicht sogar, diesen Erlös/Aufwand nur bei der tatsächlichen Umbuchtung auf das Geschäftskonto zu verbuchen?
3. Welchen Umrechnungskurs muss ich nehmen?
4. Fällt auf diese Erlöse eine Umsatzsteuer an?
Hier noch einmal ein konkretes Beispiel, wie ich das bisher verstehe:
10. Februar Eingang bei PayPal 10 USD 15. April Eingang PayPal 10 USD 25. Mai Umbuchung der 20 USD aufs Geschäftskonto, es werden 55 Euro abzüglich 5 Euro PayPal-Gebühren gutgeschrieben
Kurs Februar 1,5 Kurs März 2 Kurs April 2,5 Kurs Mai 3
Ich verbuche also:
10. Februar 15 EUR (10 * 1,5) 31. März 5 EUR Erlös aus Kursdifferenz (10 USD entsprechen jetzt 20 EUR) 15. April 25 EUR (10 * 2,5) 30. April 5 EUR (20 USD entsprechen jetzt 50 EUR; Wert vom März war 20 EUR; 25 EUR wurden eingenommen; Differenz: 5 EUR) 25. Mai -5 EUR Aufwand aus Kursdifferenz (die 20 USD sind nach Mai-Kurs 60 EUR wert, tatsächlich wurden jedoch nur 55 EUR gutgeschrieben; Differenz: -5 EUR) 25. Mai -5 EUR Bankspesen
Ist das soweit korrekt? |