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Verfasst von: Michael am 20.02.2012 12:54
 


THEMA:  Wiederaufnahme

Ist eine Wideraufnahme des Verfahrens für den Einkommensteuerbescheid 2006, der am 21.03.2007 ergangen ist, noch möglich?

Normalerweise heißt ja 5 Jahre rückwirkend. Sind es 5 Jahre vom Veranlagungsjahr oder 5 Jahre seit dem Datum der Bescheidaustellung?

Bitte um Rückmeldung!

Verfasst von: Dr. Hintner Hans am 20.02.2012 19:10
 


THEMA:  Wiederaufnahme

Hallo,

Infos betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens: http://www.bmf.gv.at/Steuern/Brgerinformation/SteuerzahlungBerufu_5201/WeitereBescheidnder_5624/_start.htm

Der Antrag auf Wiederaufnahme muss

innerhalb von sieben Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch (kraft Gesetzes) entstanden ist, oder

binnen einer Frist von fünf Jahren nach Eintritt der Rechtskraft (grundsätzlich ein Monat nach Zustellung) des das Verfahren abschließenden, wiederaufzunehmenden Bescheides eingebracht werden.

Es sind aber natürlich auch die anderen Voraussetzungen des § 303 BAO zu prüfen.

Mfg Mag.(FH) Natalie Hintner, StB

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