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Verfasst von: Wallot am 08.02.2012 19:51
 


THEMA:  Schenkung
Guten Tag,

eine Frage zu Schenkungen: Kann ich als Privatperson eine einmalige Schenkung in der Höhe von beispielsweise 8.000 Euro (liegt also unter dem meldepflichtigen Betrag) auf das Geschäftskonto meiner Lebensgefährtin überweisen? Oder sind Schenkungen nur unter Privatpersonen möglich?

Herzlichen Dank im Voraus!
Verfasst von: Franz W. BERNHARDT am 10.02.2012 13:18
 


THEMA:  Schenkung

Wer sollte Sie an einer Schenkung hindern ?

Verfasst von: tom am 11.02.2012 07:23
 


THEMA:  Schenkung

auf ein Geschäftskonto ?

Bei der nächsten Steuerprüfung könnte es da zur Erklärungsnot kommen, besser wäre es auf ein Privatkonto, falls die Schenkung auf ein Geschäftskonto nicht beweisbar ist, zählt es als Einkommen = muss dann von der Lebensgefährtin versteuert werden.

Verfasst von: Wallot am 18.02.2012 22:17
 


THEMA:  RE: Schenkung
@tom
Danke schon mal, das war auch meine Vermutung. Es ist also, wie so oft, alles nicht so einfach ...
Verfasst von: Wallot am 06.03.2012 15:18
 


THEMA:  RE: Schenkung
Wahrscheinlich haben Sie doch Recht, Poster Franz W. Bernhardt!

Im Formular für die Schenkungsmeldung gemäß § 121a (die ich ja wegen des - relativ - "geringen" Betrags nicht machen müsste) steht im vorgedruckten Feld für den Empfänger der Schenkung nämlich "Name" und "Firma". Also gehe ich davon aus, dass man auch einer Firma etwas schenken kann. Der "Überweisungszweck" auf dem Erlagschein wäre dann "Schenkung", nehme ich an.

Ob mir wohl noch jemand freundlicherweise bstätigen könnte, dass ich mit meiner Überlegung halbwegs richtig liege? Das wäre sehr nett.
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