hallo, danke für die antwort!
aber wieso so rasch wie möglich? ich dachte man hat mind. bis 30 April Zeit.
meine Frage war etwas anders gemeint und zwar: wenn man eine Vorauszahlung bei der SVA macht sollte man den Betrag sehr gut schätzen. da ich mich wohl um 600 Euro zu viel verschätzt habe, würde mich interessieren ob es sinnvoll wäre die Schätzung wieder anzupassen. Indem ich die SVA auffordere mir 600 Euro zurück zu überweisen.
mir geht es darum kein guthaben auf dem SVA -konto zu haben bzw. das meine Vorauszahlung auch anerkannt wird.
beste grüße |