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Verfasst von: Susane am 23.01.2012 13:19
 


THEMA:  Verf.24
Ich bin schon 3 Jahre als selbstandig(Pflegerin) angemeldet und hab noch nicht ein Verf 24 Fragebogen ausgefullt
Muss ich das tun?..Oder ist es nur informativ?..gibt es da  Strafbarkeiten,wenn man das nicht macht?..
Verfasst von: Franz W. BERNHARDT am 24.01.2012 09:31
 


THEMA:  Verf.24

Die Einreichung des Fragebogens ist (praktisch) die Meldung Ihrer selbstst. Tätigkeit beim Finanzamt und dazu sind Sie verpflichtet.

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