Hallo!
Ich möchte meinen Gewerbeschein 4 Monate rückwirkend ruhendmelden, da ich sonst auch Probleme mit den Nachbemessungen habe bzw. kann ich bei gleicher Tätigkeit bei einem Institut in ein freies Dienstverhältnis überwechseln. (ist für mich sv-technisch natürlich viel günstiger)
Mir wurde bereits auch gesagt (Steuerberater), dass diese Ruhendmeldung kein Problem ist.
Wie wäre das aber mit jenen Einkünften, die ich in den letzten Monaten erhalten habe - vor allem jetzt in Bezug auf die Einkommenssteuererklärung für 2011. Soll ich diese Einkünfte in Punkt 2 (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) eintragen?
Für Einkünfte die ich in dieser Zeit hatte, bräuchte ich an sich keinen Gewerbeschein, hab Honorarnoten ausgestellt während ich noch aktiv sva-versichert "war". Jetzt, wo ich eben im nachhinein in dieser Zeit nicht sva-versichert wäre, gäbe es da eigentlich ein Problem (bzgl. Pflichtversicherung)?
Ich hoffe, ihr kennt euch aus!
LG, Margarete |