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Verfasst von: Maxi am 30.12.2011 15:09
 


THEMA:  EA in Excel-Tabelle

Ich arbeite Vollzeit und führe nebenbei ein Einzelunternehmen mit Gelegenheitsaufträgen mit Jahresumsatz EUR 5000,-. Meine EA mach ich in einer chronologischen Excel-Tabelle - irgendwo habe ich mal gelesen, man muss auch EA in einer Art führen, damit es technisch im Nachhinein nicht geändert werden kann.

Ist meine Excel-Tabelle somit gar nicht erlaubt und ich muss mir ein Buchhaltungsprogramm zulegen?

Wenn ich meine aufbereiteten Belege mittels der EA-Excel-Tabelle regelmässig an einer Steuerberater schicken würde, und dieser kümmers sich um Buchung/Ust/Vst - wäre dann diese Excel-Tabelle zumindest als "quartalsweises Übermittlungsmedium zum Steuerberater" zulässig?

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 31.12.2011 19:48
 


THEMA:  EA in Excel-Tabelle

Excel-Tabellen sind dort nicht zulässig, wo man nachträgliche Veränderungen vermeiden will. Das gilt für Fahrtenbücher und Kassabücher. In Ihrem Fall könnten Sie die Umsatzsteuer und die Vorsteuern pro Quartal auch mit einer Rechenmaschine und einem Tippstreifen eurieren. Oder ersatzweise mit einer Excel-Tabelle als Rechenhilfe.
Der Steuerberater erhält von Ihnen Belege samt Excel-Tabelle und ermittelt die Zahllast. Sobald die UVA für ein Quartal abgegeben ist, werden keine Veränderungen in der Buchhaltung mehr durchgeführt.

Für weitere Auskünfte stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 02.01.2012 12:36
 


THEMA:  EA in Excel-Tabelle

Als Übermittlungsmedium sollte es dann möglich sein, wenn Sie Ihre Grundaufzeichnungen - und hier geht es vor allem um die vollständige Erfassung der Einnahmen, falls Sie bar kassieren - z.B. m. d. Hand führen.

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