Ich arbeite Vollzeit und führe nebenbei ein Einzelunternehmen mit Gelegenheitsaufträgen mit Jahresumsatz EUR 5000,-. Meine EA mach ich in einer chronologischen Excel-Tabelle - irgendwo habe ich mal gelesen, man muss auch EA in einer Art führen, damit es technisch im Nachhinein nicht geändert werden kann.
Ist meine Excel-Tabelle somit gar nicht erlaubt und ich muss mir ein Buchhaltungsprogramm zulegen?
Wenn ich meine aufbereiteten Belege mittels der EA-Excel-Tabelle regelmässig an einer Steuerberater schicken würde, und dieser kümmers sich um Buchung/Ust/Vst - wäre dann diese Excel-Tabelle zumindest als "quartalsweises Übermittlungsmedium zum Steuerberater" zulässig? |