Sehr geehrte Frau Mag. Halik!
Bei schenkungsweiser Übergabe des Betriebes gilt ja die Buchwertfortführung, dh. ja gerade im Normalfall ist kein Übergangs-oder Veräusserungsgewinn zu ermitteln, deshalb ja auch meine ursprüngliche Frage.Ihre Antwort verstehe ich daher nicht.
mfG lagos |