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Verfasst von: Mladen am 04.09.2011 16:34
 


THEMA:  Kleinunternehmer

Hallo,

Frage 1:

wenn ich nebenberuflich Kleinunternehmer bin...wird dann bei der Kleinunternehmerregelung in den Umsatzsteuerfreien Rahmen von 30.000 auch das eigentliche Bruttogehalt mit hinein genommen, oder gilt das nur für den Umsatz des Unternehmens?

Frage 2:

Was wird genau als Umsatz angesehen?  Bsp.: ich habe eine Materialanschaffung von 20.000 und verrechne dem Kunden für Arbeit + Material 35.000.

Ist mein Umsatz jetzt 15.000 oder 35.000?????

vielen Dank im Voraus

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 04.09.2011 19:07
 


THEMA:  Kleinunternehmer

Für die Kleinunternehmergrenze von 30.000 Euro zählen nur Ihre Einkünfte aus Gewerbebetrieb, nicht solche als Arbeitnehmer. Unter Umsatz sind die Beträge zu versehen, die Ihre Kunden an Siie zahlen, in Ihrem Beispiel 35.000,-.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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