Entweder sind Sie Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes mit Umsätzen bis 30.000 Euro. Dann fakturieren Sie ohne Umsatzsteuer und haben auch keinen Vorsteuerabzug - die Umsatzsteuererklärung ergibt 0.
Oder Sie wählen mit Beginn Ihres Unternehmens oder Beginn des Kalenderjahres die Regelbesteuerung, stellen Ihre Rechnungen mit Umsatzsteuer aus und können sich die Vorsteuern abziehen. In diesem Fall müssen Sie bei einem Umsatz bis 100.000 Euro quartalsweise UVAs (Umsatzsteuervoranmeldungen) erstellen und die Steuer ans Finanzamt zahlen. Ob Sie die Beträge mit einem Buchhaltungsprogramm ermitteln oder durch händischen Aufzeichnungen - das bleibt Ihnen überlassen und wird auch vom Umfang der Belege abhängen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at
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