Hallo!
Ich bin "etwas" spät dran mit dem Thema Steuererklärung :-( kurz gesagt: ich habe noch keine Einkommenssteuererklärung für 2010 gemacht, habe aber auch noch keinen Bescheid vom Finanzamt bekommen.
Ich war 2010 5 Monate angestellt (gut 7.800,- Steuerpflichtige Bezüge), dann zwei Monate arbeitslos mit Bezug von Arbeitslosengeld, das restliche Jahr als freier Dienstnehmer (6.700 Entgelt lt. dieser Sammelmitteilung des Arbeitgebers Anfang 2011). Bin mir auch nicht sicher, ob ich steuerpflichtig bin? Rechne ich beim Bezug als Selbstständige den Betrag vor oder nach Abzug der Sozialversicherung?
Jetzt möchte ich mich aber endlich um die Sache kümmern! Auch, um die Arbeitnehmerveranlagung zu machen, ich kann da einiges geltend machen. Aber weil ich so spät dran bin: was kann mir da blühen??
Vielen Dank!! |