Liebe Frau Ingeborg,
Vorweg - Ja, die Spekulationsssteuer als solches gibt es gar nicht, das ist nur ein mundart-Begriff. Es handelt sich in Wahrheit um die Einkommensteuer. Im Bereich von Eigentumswohnungen gibt es spezielle Befreiungsmöglichkeiten mit bestimmten Fristen wenn die Wohnung als eigener Hauptwohnsitz genutzt wurde.
Das wäre noch bei Ihnen zu prüfen. Falls Sie so uns so dort keinen Hauptwohnsitz hatten, dann ist nach 5 Jahren die Steuer vom Gewinn (!) fällig, wenn es sich nicht um eine wirtschaftliche Notsituation gehandelt hat, ... auch das wäre zu prüfen.
Und letztlich - nein, der Auszahlungszeitpunkt ist für den Umstand, ob der Gewinn unter den Spekulationstatbestand fällt oder nicht, nicht relevant, sondern nur der Ankaufs- und Verkaufszeitpunkt.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
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