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Verfasst von: Ingeborg am 24.08.2011 10:56
 


THEMA:  Spekulationssteuer senken bei vorzeitigem ETW-verkauf

Gibt es Möglichkeiten bei meinem geschilderten Fall die Spekulationssteuer zu senken?
Z. B. durch Anrechnung eines Wohnrechts und eines Pfandrechts von 50.000€, das beim Kauf der Whg vor 5J für einen 3. eingerichtet worden ist.

Oder gibt es die Möglichkeit, den Gewinn für die restliche Dauer der Spekukationsfrist fest zu legen, damit man vor Ablauf nicht ans Geld kommt und so die STeuer ganz wegfällt?

Und langsam bin ich ganz verunsichert, ob selbst nach dem Fristablauf dann nicht doch noch irgendeine andere Steuer fällig wird ...

Und wie kann es sein, dass die Spekulationssteuer genauso groß ist wie die Einkommenssteuer? Ich dachte die bewegt sich so in Kest-größenordnung.

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 30.08.2011 07:30
 


THEMA:  Spekulationssteuer senken bei vorzeitigem ETW-verkauf

Liebe Frau Ingeborg,

Vorweg - Ja, die Spekulationsssteuer als solches gibt es gar nicht, das ist nur ein mundart-Begriff. Es handelt sich in Wahrheit um die Einkommensteuer. Im Bereich von Eigentumswohnungen gibt es spezielle Befreiungsmöglichkeiten mit bestimmten Fristen wenn die Wohnung als eigener Hauptwohnsitz genutzt wurde.

Das wäre noch bei Ihnen zu prüfen. Falls Sie so uns so dort keinen Hauptwohnsitz hatten, dann ist nach 5 Jahren die Steuer vom Gewinn (!) fällig, wenn es sich nicht um eine wirtschaftliche Notsituation gehandelt hat, ... auch das wäre zu prüfen.

Und letztlich - nein, der Auszahlungszeitpunkt ist für den Umstand, ob der Gewinn unter den Spekulationstatbestand fällt oder nicht, nicht relevant, sondern nur der Ankaufs- und Verkaufszeitpunkt.

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

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