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Verfasst von: Andreas am 23.08.2011 16:34
 


THEMA:  Versäumnis Einkommen/Umsatzsteuererklärung

Hallo zusammen!

Ich habe vom Finanzamt einen Bescheid bezüglich Versäumnis der Einkommen- und Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2010 erhalten.  

Im Jahr 2010 war ich als freier Dienstnehmer tätig (jährl. Gesamteinkommen ca. 8000 EUR) und zusätzlich habe ich im Dezember noch ein Gewerbe angemeldet (Kleinstunernehmerregelung), Einkommen ca. 100 EUR.

Ich habe die 11.000 EUR nicht überschritten, Umsatzsteuer wurden von mir auch niemals abgerechnet, eine Aufforderung für eine Einkommen- oder Umsatzsteuererklärung habe ich ebenfalls nie erhalten, warum dieser Bescheid?

Danke,lg

Andi 

Verfasst von: Bettina Wallner am 24.08.2011 09:28
 


THEMA:  RE: Versäumnis Einkommen/Umsatzsteuererklärung
Hallo!
Auch als Freier Dienstnehmer sind Sie verpflichtet eine Einkommensteuererklärung zu machen. Ebenso für den Dez. als Kleinunternehmer. Die UST- Erklärung ist mit einer Null abzugeben. Das hat nichts mit der Einkommensgrenze von 11tsd zu tun, denn das FA weiss das ja nicht, und erfährt erst durch Ihre Veranlagung, dass Sie unter dieser Grenze sind.
MfG
Bettina Wallner
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