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Verfasst von: Ingeborg am 22.08.2011 23:23
 


THEMA:  ETW-Verkauf als Auslandsösterreicher Spekulationssteuer wie hoch?

Ich habe vor 5 Jahren die Wohnung  meiner Mutter von ihr gekauft für 60.000€. Jetzt ist sie vor 1 Jahr ausgezogen und ich kann die Wohnung leider noch nicht selbst voll bewohnen, weil ich noch nicht ganz aus Deutschland weg kann. Allerdings war und bin ich in dieser Wohnung seit meine Eltern vor 40 dorthin gezogen sind dort (mit Zweitwohnsitz) gemeldet. Da mir der Unterhalt der Wohnung bis zur Pension meines Partners zu lange dauert und zu kostenintensiv ist, will ich sie verkaufen.
Nun habe ich ein Angebot von 165.000€ und möchte wissen, was da steuerlich auf mich zukäme. Einmal in Österreich, wo ich noch nicht mal eine Steuernummer habe und eventuell auch in Deutschland, wo ich tatsächlich Steuern zahle.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Die Infos, die ich mir im Internet bis jetzt zusammen gesucht habe, bringen mich nicht wirklich weiter ...
Mit herzlichem Dank im Voraus!
Ingeborg

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 23.08.2011 13:11
 


THEMA:  ETW-Verkauf als Auslandsösterreicher Spekulationssteuer wie hoch?

Sie müssten ca 50.000,-- Einkommensteuer bezahlen.

Sie könnten die Wohnung  auch bis zur Pensionierung Ihres Partners vermieten und dann slebst einziehen.

Verfasst von: Ingeborg am 23.08.2011 13:19
 


THEMA:  ETW-Verkauf als Auslandsösterreicher Spekulationssteuer wie hoch?

Herzlichen Dank für die Auskunft.
Allerdings bleibt mir immer noch die Frage, ob ich den verbleibenden Betrag von 115.000€ dann auch noch in Deutschland versteuern muss ...

Und Vermieten kommt auf diese Entfernung leider nicht in Frage, auch weil die Whg erst umfangreich renoviert werden müsste ...

Verfasst von: Ingeborg am 23.08.2011 19:30
 


THEMA:  ETW-Verkauf als Auslandsösterreicher Spekulationssteuer wie hoch?

Ach ja und ich hatte vergessen, meine Mutter hatte bis jetzt auch lebenslanges Wohnrecht in dieser Wohnung. Kann man das irgendwie steuersenkend geltend machen?
Und wenn man tatsächlich die restlichen 5 Jahre abwarten würde und noch einen Gewinn von ca. 80.000€ erzielen würde, welche Steuern würden dann noch - nach heutigem Stand natürlich nur - anfallen?
Mir wurde auch der Rat gegeben, den Gewinn für die restliche Zeit festzulegen, bis die Spekulationsfrist abgelaufen wäre - aber läßt sich der Fiskus darauf ein?

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