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Verfasst von: anna am 21.08.2011 22:18
 


THEMA:  freie mitarbeiterin und geringfügig angestellt

ich habe zwei fragen:

1) ich bin freie mitarbeiterin bei einer versicherung und zusätzlich geringfügig angestellte arbeiterin in einem hotel. wie hoch ist in meinem fall die grenze, die ich verdienen darf um keine einkommenssteuer zahlen zu müssen? (wenn ich mich richtig erinnere sind es 12000 statt 11000 in meinem fall, stimmt diese zahl noch oder hat sich da was geändert?)

2) da ich für die geringfügige beschäftigung sozialversicherung nachzahlen werde müssen und noch dazu seit anfang des jahres mein mann mit mir mitversichert ist, ich zwar das geld brav auf die seite lege, aber bis heute noch keine nachforderung der gkk gekommen ist, stimmt meine berechnung ja nicht und meine einnahmen sind viel höher, weil ich nach meiner berechnung diese nachzahlungen schon einkalkuliert habe, sprich ich werde über die grenze für die einkommenssteuer um einiges drüber kommen.kann ich dem entgegen wirken? es ist ja nicht meine schuld, wenn die gkk so langsam mahlt, dass die sv-nachzahlungen erst ein jahr später gestellt werden? ich würde die sv-nachzahlungen wirklich noch gern für 2011 geltend machen können, was soll ich da tun?

vielen dank für ihre hilfe!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 22.08.2011 10:06
 


THEMA:  freie mitarbeiterin und geringfügig angestellt

Sie dürfen jährlich nur 730,-- steuerfrei dazuverdienen.

die Nachzahlung für die GKK kommt immer im Herbst des Folgejahres.

Verfasst von: anna am 23.08.2011 08:28
 


THEMA:  freie mitarbeiterin und geringfügig angestellt

ja und wie hoch ist die grenze für mich bis zu der ich keine einkommenssteuer zahlen muss? 12.000?

dass die nachzahlung für die gkk im folgejahr ist, ist mir ja schon klar, wie aus meiner frage ersichtlich. da ich die einkommenssteuererklärung 2011 aber bis juni 2012 machen muss, wird die nachzahlung nicht berücksichtigt werden können für das jahr für das sie eigentlich gilt, und genau das ist ja das problem, ergo meine frage.

Verfasst von: anna am 23.08.2011 08:33
 


THEMA:  freie mitarbeiterin und geringfügig angestellt

die erste frage hab ich mir selber ergoogelt, es gilt als arbeitnehmerin für mich die grenze von 12.000 (selbsständig haben eine grenze von 11.000)

die zweite frage wäre noch offen, weiß wer rat?

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