ich habe zwei fragen:
1) ich bin freie mitarbeiterin bei einer versicherung und zusätzlich geringfügig angestellte arbeiterin in einem hotel. wie hoch ist in meinem fall die grenze, die ich verdienen darf um keine einkommenssteuer zahlen zu müssen? (wenn ich mich richtig erinnere sind es 12000 statt 11000 in meinem fall, stimmt diese zahl noch oder hat sich da was geändert?)
2) da ich für die geringfügige beschäftigung sozialversicherung nachzahlen werde müssen und noch dazu seit anfang des jahres mein mann mit mir mitversichert ist, ich zwar das geld brav auf die seite lege, aber bis heute noch keine nachforderung der gkk gekommen ist, stimmt meine berechnung ja nicht und meine einnahmen sind viel höher, weil ich nach meiner berechnung diese nachzahlungen schon einkalkuliert habe, sprich ich werde über die grenze für die einkommenssteuer um einiges drüber kommen.kann ich dem entgegen wirken? es ist ja nicht meine schuld, wenn die gkk so langsam mahlt, dass die sv-nachzahlungen erst ein jahr später gestellt werden? ich würde die sv-nachzahlungen wirklich noch gern für 2011 geltend machen können, was soll ich da tun?
vielen dank für ihre hilfe! |