Hallo!
Ich hätte folgende Frage:
Derzeit bin ich hauptberuflich in einem Angestelltenverhältnis und verdiene ~2500€ monatlich. Gerne würde ich nebenbei einer Tätigkeit mit einem Werkvertrag nachgehen. Der Gewinn aus diesem Wrkvertrag würde jährlich die Freibetragsgrenze von 730€ nicht überschreiten. Würde daher nun gerne wissen, ob ich diese Einkünfte trotzdem beim Finanzamt mit einer Einkommenssteuererklärung melden muss oder ob ich weiterhin eine Arbeitnehmerveranlagung machen kann und die 730€ garnicht angegeben werden müssen. Gilt denn außerdem der Freibetragsbescheid von 730€ für die Umsätze oder nur den Gewinn? - wenn ich mit dem Umsatz über 730€ jährlich komme, was ist dann zu berücksichtigen? Und an welchen Stellen muss ich meinen Werkvertrag grundsätzlich undabhängig von Gewinn und Umsatz melden (SVA, Finanzamt,...???)
Mit der Bitte um Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Elisabeth N. |