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Verfasst von: Christian am 18.08.2011 11:59
 


THEMA:  SV Pflicht, Einkommenssteuer und studentische Selbstversicherung

Hallo!

Ich wurde vom Finanzamt aufgefordert meine Einkommenssteuererklärung für 2010 nachzureichen. Leider ist mein Fall offenbar so komplizert, dass ich ständig von GKK, SV und FA hin und her verwiesen werde und ich weiß nicht mehr wo mir der Kopf steht und suche deshalb hier hilfe.

 

Zur Situation:

Ich studiere derzeit, da ich über 27 bin habe ich eine freiwillige, studentische Selbstversicherung bei der GKK. Weiters erhalte ich Stipendium, da ich erst recht spät mit dem Studium begonnen habe, das Stipendium beträgt 537 Euro monatlich, zusätzlich bekomme ich monatlich 19 Euro Versicherungszuschuss von der Studienbeihilfebehörde ausbezahlt.

Aus Tätigkeiten als Vortragender für das BFI (Schulungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose und Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung BWL) habe ich 2010 1565 Euro erhalten, weiters aus 2 anderen Tätigkeiten als Neuer Selbstständiger bzw. Werksvertrag 305,50 Euro und 1950 Euro. Als Ferialjob habe ich Telefonate durchgeführt, dafür bekam ich nochmals 1330 Euro. Zusätzlich erhalte ich politische Funktionsgebühren in Höhe von 1320 Euro jährlich (110/Monat).

Die Summe aller Tätigkeiten beträgt (ausgenommen Studienbehilfe) beträgt somit 6470,50 Euro. Alle Einkünfte sind unversteuert und es wurde auch keine SV abgeführt. Die eigentliche Frage: Kann ich die Einkommenssteuererklärung so gestalten, dass keine SV-Pflicht entsteht? Soweit ich informiert bin würde ab ca 4400 Euro (2010) eine SV-Pflicht entstehen.

Ich würde es irgendwie ironisch finden, einerseits wird mir Studienbehilfe gewährt, da meine Eltern über kein sonderlich hohes Einkommen verfügen, andererseits sollte ich dann etwas über 1200 Euro SV für 6600 Euro Einkommen nachzahlen.

Ich wäre überaus dankbar für jeden Tipp, der mich aus diesem "Jungle" führen könnte, besten Dank für eure Bemühungen!

 

Liebe Grüße

Christian

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 18.08.2011 19:12
 


THEMA:  SV Pflicht, Einkommenssteuer und studentische Selbstversicherung

Grundsätzlich hat man immer eine Steuererklärung abzugeben, wenn man vom Finanzamt dazu aufgefordert wird.

Grundlage für Steuerberechnung und Ermittlung der Sozialversicherungspflicht ist der Gewinn, also Einnahmen minus Ausgaben. Sie sollten daher nicht nur Ihre Einnahmen auflisten, sondern auch Ausgabenbelege, wie Telefon, Fahrtkosten, Vortragsunterlagen, Fachliteratur, etc.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

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