Ich bin seit 2010 freie Dienstnehmer. Kann ich in der Steuererklärung den Abschreibungwert von relevanten Anschaffungen aus vergangen Jahren anführen, wie z.B. einen Computer der 2006 gekauft wurde 1200 Euro / 5 Jahre = 240 Euro Abschreibung.
Danke, Daniel
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
04.05.2011 16:32
Ja, Sie bringen den Computer in Ihr Betriebsvermögen ein und schreiben ihn ab.
Ich möchte auch auf die Liste der Absetzposten auf unserer website verweisen:www.steuerberatung-weiss.at, dort finden Sie weitere Anregungen für Abschreibungen.