Lieber Herr Wolfgang,
Vorerst müssen Sie über eine Einnahmen-Ausgabenrechnung berechnen, was sich aus den 14.000,-- jährlich tatsächlich an Gewinn ergibt. Sie können dabei als Betriebsausgaben sicherlich einiges in Abzug bringen (Computer, Telefon, Fahrtkosten, Papier, Drucker, .....)
Sie müssen sich bei der SVA zumindest als neuer Selbständiger melden. Sollten Sie diese selbständige Tätigkeit öfter machen können/wollen, dann wird vermutlich ein Gewerbeschein erforderlich sein, womit Sie dann als Gewerbetreibender bei der SVA versichert sind.
Dazu ist es sinnvoll, wenn Sie dann einen Differenzvorschreibungsantrag an die SVA senden, damit Sie nicht doppelte Versicherung zahlen (angestellt und selbständig). SVA wird vom Gewinn knapp 26,5 % betragen. Wenn Sie diese im gleichen Jahr noch an die SVA "vorausbezahlen", dann ist dies wiederum eine Betriebsausgabe die Ihre Steuer reduziert.
vom verbleibenden Gewinn wird dann eine Steuer von ca. 43,21 % anfallen. Dazu ist einen Einnahmen-ausgabenrechnung zu erstellen und beim Finanzamt eine Einkommensteuererklärung ab zu geben.
Gerne können wir Ihnen dabei behilflich sein.
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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