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Verfasst von: martin k am 09.07.2011 12:33
 


THEMA:  USt bei Dienstleistung in Deutschland mit Firmensitz Österreich

Guten Tag,

ich habe einen Auftrag für ein Deutsches Unternehmen mit Sitz in Köln abgewickelt. Mit Hinweis auf die Reverse Charge darf ich die USt auf der Rechnung nicht ausweisen. Ich habe ich einen Teil des Projektes in Österreich an einen Subunternehmer weitervergeben, der mir die USt in Rechnung stellt. Wie wird das in diesem Fall hinsichtlich USt gehandhabt ?

vorab bereits besten dank

martin

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 10.07.2011 11:18
 


THEMA:  USt bei Dienstleistung in Deutschland mit Firmensitz Österreich

Lieber Herr Martin,

... auch hier verrechnen Sie OHNE Mehrwertsteuer mit Hinweis auf Reverse Charge.

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

www.hochweis.at

www.payroll.co.at

Verfasst von: martin koch am 17.07.2011 10:14
 


THEMA:  USt bei Dienstleistung in Deutschland mit Firmensitz Österreich

Super!

Vielen Dank für die Auskunft.

 

LG

Martin Koch

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