Guten Tag,
ich habe einen Auftrag für ein Deutsches Unternehmen mit Sitz in Köln abgewickelt. Mit Hinweis auf die Reverse Charge darf ich die USt auf der Rechnung nicht ausweisen. Ich habe ich einen Teil des Projektes in Österreich an einen Subunternehmer weitervergeben, der mir die USt in Rechnung stellt. Wie wird das in diesem Fall hinsichtlich USt gehandhabt ?
vorab bereits besten dank
martin |