Lieber Herr Gregor,
Das kann ich mir jetzt nicht gut vorstellen, denn die Ausbildungskosten sind WErbungskosten und für Sie sind das eben keine Werbungskosten.
Es könnte nur Ihre Frau z.B., wenn Sie plant sich damit selbständig zu machen, diese als Verlust ansetzen und dann mit weiteren Gewinnen daraus gegenrechnen.
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
www.payroll.co.at
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