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Verfasst von: Sebastian am 29.04.2011 10:32
 


THEMA:  geringfügige Beschäftigung + SV

Hallo!

Ich bin Student und aktuell in einem geringfügigen Dienstverhältnis (€ 374,02 Gehalt). Nun habe ich meinen ersten Zahltag bekommen und musste feststellen dass mir dabei noch € 56,36 Sozialversicherung abgezogen worden sind. Ich dachte als geringfügig Angestellter ist man von solchen Abgaben befreit? Kann mich hier jemand aufklären?

 

Danke im Voraus!

 

Gruß,

Sebastian

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 29.04.2011 13:18
 


THEMA:  geringfügige Beschäftigung + SV

Das stimmt Sie sollten Ihr Gehalt brutto für netto bekommen.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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