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Verfasst von: Stefanie P. am 04.06.2011 00:05
 


THEMA:  Dienstwohnung: Soll plötzlich 2 Jahre Miete nachzahlen

Hallo!

Ich hoffe wirklich, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Vor 2 Jahren bin ich in eine Dienstwohnung gezogen. Damals hatte ich gerade die Schule abgeschlossen und nach längerer Arbeitssuche auch meinen ersten Job angetreten.

 

Gleich im Bewerbungsgespräch wurde erwähnt, dass in ein paar Monaten eine kleine Wohnung bezugsfertig sein werde. Von der Höhe der Miete hatten wir da noch nicht gesprochen.

Die Zeit verging, Strom  und Gas wurden auf meinen Namen angemeldet, Mietvertrag hatte ich aber keinen unterzeichnet. Ich zog also ein und dachte mir, naiv wie ich war, nicht viel dabei - schließlich gehört das Haus der Frau meines Chefs.

Die ersten paar Monate dachte ich mir nicht viel beim Anblick meiner Lohnzettel, obwohl darauf keine Hinweise für einen Abzug der Miete zu finden waren. Als mich schließlich eine Kollegin fragte wieviel ich für meine Wohnung zahlen würde, erwähnte ich eben Strom- und Gaskosten. Von der Höhe der Miete wüsste ich nichts.

Daraufhin habe ich wegen der Miete nachgefragt, aber keine klare Antwort bekommen. Nachdem nichts weiter passiert war, habe ich angenommen, dass die Firma das alles irgendwie von der Steuer absetzt und ich deswegen nichts von Mietkosten sehen würde. Ich verdrängte das alles und lebte sorglos weiter bis letzter Woche, als die Kollegin aus der Buchhaltung mich plötzlich fragte, ob meine Miete vom Lohn abgezogen wurde, was ich verneinen musste.

Ich hatte ja zum Zeitpunkt meines Einzuges überhaupt keine Ahnung von Mietrecht, Mietverträgen und dergleichen. Meine Kollegin rechnete daraufhin aus wie hoch die Miete dieser 2 Jahre wäre. Die Summe hat mich beinahe umgehauen: ich sollte um die 6.000 € für eine nicht einmal 30m2 große Wohnung mit WC am Gang, also Mietkategorie D nachzahlen.

 

Heute weiß ich, dass es nachlässig war keinen Mietvertrag zu unterzeichnen, aber auf meine Nachfrage damals ist niemand der Bitte um einen Vertrag nachgekommen.

Wie sieht es rein rechtlich gesehen für mich aus? Schließlich haben hier sowohl ich- die Mieterin und mein Vermieter/Arbeitgeber verabsäumt wichtige Vereinbarungen zu treffen. Kann man das als Fehler der Steuerberatungskanzlei abtun, den ich ausbaden muss, wie meine Arbeitskollegin behauptet? Der Steuerberater hätte schließlich bei der Lohnverrechnung nie meinen Sachbezug mitgerechnet.

 

 

Für hilfreiche Antworten bin ich äußerst dankbar!!

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 08.06.2011 14:13
 


THEMA:  Dienstwohnung: Soll plötzlich 2 Jahre Miete nachzahlen

Liebe Frau Stefanie,

Wenn Sie keinen Mietvertrag abgeschlossen haben (weder mündlich noch schriftlich) dann kann nur der Richtmietsatz nachverrechnet werden. Dies kann durch eine Mietzinsschlichtungsstelle gelöst werden, die einen Mietzins der orts-und kategorieüblich ist für die Wohnung festsetzt.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann hatten Sie ja grundsätzlich vereinbart, dass Sie Miete zahlen müssen, rein die Höhe wurde nicht festgesetzt. Somit konnten Sie nicht in gutem Glauben NICHT bezahlt haben sondern hätten sich - rein rechtlich - bewußt sein msüsen, dass eine Berechnung erfolgen wird. Die Höhe ist bei Kategorie D kann für 2 Jahre bei 30 qm schon rund EUR 6.000,-- betragen. Vermutlich wird sich die monatliche Miete bei ca. EUR 200,-- bis EUR 250,-- bewegen. Also250,-- mal 24 Monate => 6.000,---

Wenn die Zahlung im Moment eine zu große Belastung darstellt, kann der Vermieter sicherlich nicht auf eine einmalige Zahlung bestehen, da Sie ja gar keine Miethöhe wußten und es nicht in Ihrem Verschulden lag, dass keine Vorschreibung gestellt wurde. Hier finden Sie sicherlich eine Einigung.

Am Besten Sie fragen bei der Mietzinsschlichtungsstelle nach unter Angabe der Adresse und der Ausstattung.

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

www.hochweis.at

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