Hallo,
das Problem wurde an anderer Stelle bereits mehrfach besprochen, mir ist die praktische Anwendung aber noch nicht ganz klar:
Beim Übergang von der Kleinunternehmerregelung (ohne Umsatzsteuerpflicht und ohne Vorsteuerabzug) zur Regelbesteuerung (aufgrund höherer Umsätze) kann es ja vorkommen, dass einige Rechnungen, die noch im "alten" Jahr ausgestellt wurden, erst im darauffolgenden Jahr von den Kunden beglichen werden. Die Rechnungen, die ohne USt ausgestellt sind, fallen also in einen Zeitraum, in dem Umsatzsteuerpflicht besteht. Wenn man von Ist-Besteuerung ausgeht, entsteht nun das Problem, dass man für diese Rechnungen USt bezahlen muss, sie aber selbst nicht erhalten hat. Ebenso können die Kunden, die die Rechnungen beglichen haben, keine Vorsteuer geltend machen.
In Deutschland scheint ja die Auffassung vorzuherrschen, dass diese Rechnungen (trotz Ist-Besteuerung) nach dem Leistungszeitraum zu versteuern sind, also ohne USt. In Österreich scheint dieser Fall nicht geregelt zu sein, als Lösung wird aber eine ähnliche Vorgehensweise wie in Deutschland vorgeschlagen. (Siehe etwa ein Paper von Andreas Payer und Nicole Haslinger: http://www.moorestephens.at/CMSPages/GetFile.aspx?nodeguid=18078cf9-925c-40a7-bb80-591fdd71c026)
Na ja, das sollen andere klären. Doch wie lässt sich das viel praktischere Problem der Umsatzsteuererklärung (Formular U1) lösen: In welches Feld trägt man die Summe der Beträge ein, die noch unter die Kleinunternehmerregelung vom Vorjahr fallen? Falls man unter Kennzahl 000 den Gesamtnettobetrag einträgt und unter Kennzahl 016 ("steuerfrei aufgrund Kleinunternehmerregelung") die problematischen Eingänge, dann erhält man einen Fehler: Das Formular verbietet dann nämlich die Eintragung von Vorsteuern.
Doch wie sonst kann man in so einem Fall die USt-Erklärung abschließen?
Vielen Dank, freundlicher Gruß, Marcus |