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Verfasst von: Claudia M. am 28.05.2011 20:26
 


THEMA:  Gewerbliche und sonstige Einkünfte

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich bin nebenberuflich selbständig mit Gewerbeschein und mache somit jährlich eine Einkommensteuererklärung. Ich falle unter die Kleinunternehmerregelung, da ich die Grenze der SVAG nicht überschreite. Soweit so gut.

Allerdings habe ich mich gerade folgendes gefragt. Wenn ich einem Versicherungsvertreter einen neuen Mandanten vermittle, dann würde ich eine Provision erhalten. Nun hat diese Provision ja mit meinem Gewerbe nichts zu tun und könnte somit unter "Sonstige Einkünfte" fallen oder trotzdem in mein gewerbliches Einkommen? Und muss ich den Betrag zu der Grenze von etwa 4.488 der Sozialversicherungsbefreiung dazuzählen oder hat das eine mit dem anderen dann nichts zu tun und ich muss nur meine gewerblichen EInkünfte berücksichtigen um meine Freistellung der Pflichtversicherung nicht zu verlieren?

 

Ich hoffe Sie verstehen was ich meine :-)

Vielen Dank im voraus für Ihre geschätzte Hilfe.

 

mfg

Claudia M.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 06.06.2011 10:48
 


THEMA:  Gewerbliche und sonstige Einkünfte

Der Sozialversicherung unterliegen Einkünfte aus selbständiger Arbeit und Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

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