Unser Fall ist etwas kompliziert: 2 Einzelfirmen (der mehrheitlich beteiligten Gesellschafter) haben über Jahre an GmbH verrechnet, dann stellt FA fest, dass wir als mehrheitlich Beteiligte (und vollständig in den GmbH-körper "Integrierte") in der GmbH Kommunalsteuer und DB-pflichtig sind. Die GmbH macht keine Gewinne, weil über Honorarnoten aus den Einzelfirmen ausbezahlt wird. GmbH zahlt KommSt und DB und stellt Forderung an Einzelfirmen, welche diese Forderung begleichen. FA meint nun, der Aufwand hat in den Einzelfirmen nichts verloren, das müssen die Gesellschafter als Privatperson zahlen. Also einmal vollständig integriert, und für den Aufwand aber wie Fremdfirma zu sehen.
Das kann (und darf) doch wohl nicht sein!
Oder? |