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Verfasst von: David am 13.05.2011 23:44
 


THEMA:  selbsterstelltes Computerprogramm einmalig verkaufen

Ich habe vor etwa einem Jahr ein Computerprogramm zum eigenen Gebrauch erstellt. Ein befreundeter Gewerbetreibender würde mir nun für 2000€ den Code abkaufen. Es handelt sich hierbei um eine einmalige Angelegenheit. Ist es mir möglich ihm dafür als Privatperson eine Rechnung  auszustellen oder benötige ich dafür einen Gewerbeschein?

Verfasst von: Mag. Weiß Veronika am 16.05.2011 16:06
 


THEMA:  selbsterstelltes Computerprogramm einmalig verkaufen

Sie dürfen ihm eine Rechnung stellen.

Wenn es nur einmalig war, benötigen Sie keinen Gewerbeschein.

Sie müssen aber Einkommensteuer bezahlen.

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