Ich bin fest Vollzeit angestellt und möchte als Privatperson nebenbei eine einmalige Dienstleistung in Form einer Übersetzung an einen deutschen Verein erbringen. Der zu erwartende Gewinn liegt bei ca. 5.000 Euro. Muss ich dies vorher irgendwo anmelden? Muss die Rechnung mit Ust ausgestellt werden? Wie wirkt sich dies steuerlich aus (Veranlagung).
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
13.04.2011 17:26
Sie müssen die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit innerhalb eines Monats dem FA melden.Wenn der Gewinn durch Absetzposten auf unter 4.400,-- gesenkt wird, braucht keine Meldung an die SVA zu erfolgen.Keine UST unter 30.ooo,--