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Verfasst von: Filip am 03.04.2011 18:15
 


THEMA:  Werbungskosten, Sprachkurs?

Hallo.

Ich besuche einen allgemeinen Englisch-Srapchkurs bzw nächste Woche gehts dann los mit Business-English, beides intensiv. Ich bin derzeit arbeitslos und das AMS will die Kosten nicht übernehmen, weil sie mich in einen normalen Kurs stecken würden, aber das dauert mir zu lange, weil es kein Intensivkurs wäre.

Nun zahle ich mir beide Kurse also selbst. Ich habe gelesen, man kann den Sprachkurs als Werbungskosten absetzten wenn es beruflich veranlasst, ist. Ist "Marktwertsteigerung" eine berufliche Veranlassung? Oder wie kann ich den Sprachkurs begründen, damit die Kosten von der Steuer abgesetzt werden?

Zweite Frage: Ich fahre zum Kurs mit dem Auto. Kann ich das Kilometergeld auch zu den Werbungskosten zählen? (Natürlich mit handschriftlichem Fahrtenbuch)

Danke, Filip.

Verfasst von: Mag. Gerald Janusch am 07.04.2011 19:35
 


THEMA:  Werbungskosten, Sprachkurs?

Hallo Filip,

Aufwendungen zum Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen stellen dann Werbungskosten dar, wenn auf Grund eines konkreten Nutzens für den jeweils ausgeübten oder einen verwandten Beruf von einer beruflichen Veranlassung auszugehen ist. Fortbildungskosten liegen vor, wenn auf Grund der Erfordernisse im ausgeübten oder verwandten Beruf Sprachkenntnisse allgemeiner Natur erworben werden (zB. Grundkenntnisse für eine Tätigkeit als Kellnerin, Sekretärin, Telefonistin, Verkäuferin; Italienischkurs eines Exportdisponenten mit dem hauptsächlichen Aufgabengebiet des Exports nach Italien; Ungarisch für einen Zöllner an der ungarischen Grenze). Eine Fremdsprachenausbildung kann auch eine Umschulungsmaßnahme darstellen, sofern es sich dabei um eine umfassende Ausbildung handelt und auf eine entsprechende Tätigkeit (zB Übersetzer) abgezielt wird; einzelne Sprachkurse sind keine Umschulungsmaßnahme. (LSTR Rz 363)

Wenn es sich um Fortbildung handelt können die damit zusammenhängenden Fahrtkosten auch abgesetzt werden.

 Mit freundlichen Grüßen

 Gerald Janusch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfasst von: Filip am 14.04.2011 16:43
 


THEMA:  Werbungskosten, Sprachkurs?

Danke für die Antwort.

Für den von mir anvisierten Beruf sind Englischkenntnisse auf jeden Fall erforderlich. Sollte ich den Job bekommen, muss ich im Ausland Präsentationen und Verhandlungen auf Englisch führen. Nun habe ich ja diesen Job noch nicht. Daher stelle ich mir auch die Frage, obwohl ich in diesem Beruf noch nicht tätig bin, ob ich die Kurskosten trotzdem als Werbungskosten absetzten kann?

Grüße, Filip.

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