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Verfasst von: Johann am 29.03.2011 10:10
 


THEMA:  Werkvertrag Student - Meldung

Hallo!

Ich erlaube mir hier meine Frage zu posten. Ich bin Student (bei meinen Eltern mitversichert) und arbeite seit 3 Wochen auf Basis eines Werkvertrages. Zusätzlich könnte es sein, dass ich im Sommer einen Ferialjob habe (konkrete Zusage steht noch aus) und damit über die 4488€ jährlich verdiene, wodurch ich mich selbstversichern müsste.

Welchen Institutionen muss ich meine derzeitige Werkvertragstätigkeit melden? Muss ich das dem Finanzamt auch melden?
Bei der GKK habe ich angerufen, die haben gemeint sie bekommen alles nötige zugeschickt. Die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft hat mir gesagt, dass solange ich noch nicht fix weiß, dass ich den Ferialjob habe bin ich nicht Versicherungspflichtig und brauche mich bei Ihnen nicht zu melden.

Vielen Dank für die Antworten!

Grüße

Johann

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 29.03.2011 14:12
 


THEMA:  Werkvertrag Student - Meldung

Richtigerweise müssen Sie dem Finanzamt die Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit bekannt geben.

Die Auskunft der SVA ist richtig.

Abhängig von der Art der Tätigkeit ist eventuell ein Gewerbeschein nötig.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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