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Verfasst von: Chris am 21.01.2011 13:31
 


THEMA:  Angestellt und Bezüge aus Honorarnoten

Hallo,

habe eine grundsätzliche Frage. Ich bin Angestellter mit einem Jahresbruttobezug von 36.000,-, wobei 7.200,- davon Sonderzahlungen sind und somit die allgemeine Beitragsgrundlage 28.800,- beträgt. Es besteht jetzt die Möglichkeit für die Gestalltung eines Magazines auf Basis einer Honorarnote im Quartal 1.700,- zu stellen (ohne Umts.). Das sind jährlich 6.800,- an Zusatzeinkommen. Mein Fragen: 1. Wie versteuere ich das? Muss ich nur die Einkommenssteuer abführen oder ändert sich auch meine Sozialversicherungsgrundlage. 2. Wieviel muss ich davon abführen? Zahlt sich das dann überhaupt aus?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 21.01.2011 16:52
 


THEMA:  Angestellt und Bezüge aus Honorarnoten

Der Steuersatz beträgt 43,21%.

Da Sie die Grenze von 4.488,--überschreiten, müssen Sie auch ca 26% Sozialversicherung zahlen.

Die gute Nachricht: Sie dürfen auch Betriebsausgaben geltend machen.

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