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Verfasst von: Sophie D. am 17.01.2011 11:00
 


THEMA:  Betriebskosten

Sehr geehrtes Steuerberater-Team,

ich habe ein Arbeitszimmer extra, abgetrennt vom Wohnbereich mit eigenem Eingang.

Ich möchte anteilig 20% der Betriebskosten in meiner Buchhaltung (Einzelunternehmen, EA-Rechn.) geltend machen. USt habe ich in der UVA während des Jahres nicht geltend gemacht, da ich unterschiedliche Meinungen dazu gehört habe. 

Die Rechnungen gehen auf meine Person und werden von unseren Privatkonto abgezogen/ überwiesen. Ich habe Monat für Monat die  Originalrechnungen in meine Buchhaltung gegeben mit den ausgedruckten Bankbelegen.

Ich war in Dezember bei einer Buchhaltungsvortrag der WKO, wo ich gehört habe, ich hätte diese Beträge monatlich vom Firmenkonto auf Privatkonto überwiesen müssen... was ich nicht getan habe. Wie soll ich dieses Problem lösen? Bei mir zählt ja das Datum des Zahlungsflußes.

Soll ich nachhinein monatlich die Beträge als bare Privatentnahme aus der Kassa dokumentieren? Welche Belege kann ich dann ausstellen, daß es zulässig ist? Ich habe an Quittungen gedacht, die ich als Privatperson an meine Firma in "X" Höhe ausstelle, oder reicht die Originalrechnung mit den handgeschreibenen anteiligen Rechnungen? Wasfür Wirkung hat es auf meine Steuererklärung?

Danke im Voraus!

Mit freundlichen Grüssen:  Sophie Dubánn

 

Verfasst von: Mag. Gerald Janusch am 19.01.2011 10:52
 


THEMA:  Betriebskosten

Hallo Sophie,

sie müssen die Beträge nicht monatlich vom Firmenkonto auf das Privatkonto überweisen. Die Beträge sind ja tatsächlich aus ihrer Vermögenssphäre abgeflossen, von welchem Konto auch immer. Steuermindernd wirkt sich nur der betriebliche Anteil aus. Wenn die Rechnungen alle umsatzsteuerrechtliche relevanten Angaben enthalten, können sie auch die anteilige Vorsteuer abziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Gerald Janusch

Verfasst von: Sophie D. am 19.01.2011 12:44
 


THEMA:  Betriebskosten

Sehr geehrter Herr Janusch,

herzlichen Dank für Ihre Antwort. Soll ich dann keine Kassa-Ausgangszetteln schreiben? Als EA-Rechner bin ich eigentlich nicht verpflichtet Kassabuch zu führen, soviel ich weiß, aber ich wollte mit dieser Kassa- Ausgangszetteln dokumentieren, was ich für die Betriebskosten bezahle. Oder ist das ganze unnötig?

Mit freundlichen Grüsse: Sophie D.

Verfasst von: Mag. Gerald Janusch am 20.01.2011 10:19
 


THEMA:  Betriebskosten

Sie müssen keinen Kassa-Ausgangszettel schreiben. Heben sie sich die Kontoauszüge mit den Überweisungen auf.

Mit besten Grüßen

Gerald Janusch

Verfasst von: Sophie D. am 20.01.2011 11:51
 


THEMA:  Betriebskosten

Danke! Sophie D.

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