Sehr geehrtes Steuerberater-Team,
ich habe ein Arbeitszimmer extra, abgetrennt vom Wohnbereich mit eigenem Eingang.
Ich möchte anteilig 20% der Betriebskosten in meiner Buchhaltung (Einzelunternehmen, EA-Rechn.) geltend machen. USt habe ich in der UVA während des Jahres nicht geltend gemacht, da ich unterschiedliche Meinungen dazu gehört habe.
Die Rechnungen gehen auf meine Person und werden von unseren Privatkonto abgezogen/ überwiesen. Ich habe Monat für Monat die Originalrechnungen in meine Buchhaltung gegeben mit den ausgedruckten Bankbelegen.
Ich war in Dezember bei einer Buchhaltungsvortrag der WKO, wo ich gehört habe, ich hätte diese Beträge monatlich vom Firmenkonto auf Privatkonto überwiesen müssen... was ich nicht getan habe. Wie soll ich dieses Problem lösen? Bei mir zählt ja das Datum des Zahlungsflußes.
Soll ich nachhinein monatlich die Beträge als bare Privatentnahme aus der Kassa dokumentieren? Welche Belege kann ich dann ausstellen, daß es zulässig ist? Ich habe an Quittungen gedacht, die ich als Privatperson an meine Firma in "X" Höhe ausstelle, oder reicht die Originalrechnung mit den handgeschreibenen anteiligen Rechnungen? Wasfür Wirkung hat es auf meine Steuererklärung?
Danke im Voraus!
Mit freundlichen Grüssen: Sophie Dubánn
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