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Verfasst von: Helmut am 16.01.2011 19:31
 


THEMA:  Angestellter + Selbständiger

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich bin als Auditor/Assesor (selbständiger Netzwerkpartner) für eine große Zertifzierungsfirma nebenbei tätig.

Ich habe 07/2010 beim Finanzamt meine zusätzliche selbständigen Tätigkeit (unter Bekanntgabe einer zuerwartenden Höchstumme von 4300 Euro/Jahr) persönlich angemeldet, sowie zugleich das Formular "Verf 24", meinen Meldezettel und den Hausplan mit dem eingezeichneten Arbeitszimmer (9,38m2) übergeben und um eine eigene Steuernummer angesucht.

Da ich aber bis vorige Woche keinerlei Antworten erhalten habe, wurde von mir mein Ansuchen nochmals - leider ohne Erfolg (man wird sich um die Angelegenheit kümmern und mich bei Fragen rückrufen) - urgiert.

Jetzt stehe ich vor dem Problem, dass ich 2010 zwar leider noch keine Honorrarnoten  gelegt habe (erst ab 2011 - da ich bisher nur eine Anzahl von unentgeltlichen Hospitantentätigkeiten und diverse Ausbildungen durchgeführt habe), aber bereits einige Ausgaben (Anschaffung Mobiltelefon, anteilige Kosten für mein Arbeitszimmer, Büromaterial, Zeitwert der vorhandenen Einrichtung des Arbeitszimmers,...) hatte, welche gem. meiner Einnahmen-/Ausgabenrechnung ein Minus von 900,- Euro ausmachen und die ich jetzt asl Negativbetrag von der Steuer absetzen möchte.

Da ich aber keine eigene Steuernummer habe, kann ich auch nicht eine Einkommensteuererklärung abegeben und muss daher das L1 Formular zur Arbeitnehmerveranlagung ausfüllen.

Nur dort finde ich keine Eintragungsmöglichkeit, in der ich meine Einkünfte (in meinem Fall ein Minusbetrag) von selbständigen Tätigkeiten eintragen kann (Anmerkung: ich habe einen Finanzonline - Zugang).

Bitte um Hilfestellung wie ich in diesem speziellen Fall vorgehe.

M.f.G
Helmut

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 16.01.2011 20:37
 


THEMA:  Angestellter + Selbständiger

In diesem Fall empfehle ich Ihnen die Einkommensteuererklärung in Papierform einzureichen, dann muß das Finanzamt eine Steuernummer vergeben.

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