Ich bin mit 33,25 Stunden als Angestellte beschäftigt und sozialversichert und hatte im Jahr 2010 eine zusätzliche Tätigkeit im Rahmen eines freien Dienstvertrags. Die Einnahmen aus dem freien Dienstvertrag liegen bei ca. 2500,- Euro. Hierzu nun meine Fragen:
Muss ich eine Einkommensteuererklärung abgeben oder genügt die Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung?
Muss ich eine Meldung bei der Sozialversicherung vornehmen?
Vielen Dank im Voraus
Claudia
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
16.01.2011 20:34
Eine Einkommensteuererklärung müssen Sie abgeben, wenn der Gewinn aus dem freien DV über 730,--jährlich liegt.Ich meine, wenn Sie Betriebsausgaben haben, kommen Sie vielleicht unter diese Grenze.