Lieber Herr Rainer,
Steuerlich können Sie das Pendlerpauschale geltend machen und erhalten als Arbeitnehmer automatisch einen Vekehrsabsetzbetrag. Sollte der Arbeitgeber daher Zuzahlungen zu Ihren Fahrtkosten vornehmen, so sind diese zur Gänze steuerpflichtig.
Sozialverischerungsmäßig erhalten Sie eine Fahrtkostenvergünstigungen wie bei der Steuer, daher sind Zuzahlungen des Arbeitgebers bis zur Höhe der Kosten eines Massenbeförderungsmittels für die Fahrtstrecke SV-frei.
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA
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