Sehr geehrte Damen und Herren, bitte um Ihre Antwort: Als EPU bin ich zu USt angemeldet, bei normalen Übersetzungen verlange ich selbstverständlich 20% MWSt.; darf ich bei einer literarischen Übersetzung (künstlerische Tätigkeit) eigentlich nur den ermässigten Satz 10% verrechnen. Anm. Es wäre kein Vertrag mit einem Verlag, sondern eine Übersetzung direkt für einen Schriftsteller, daher auch wahrscheinlich als gewöhnliche Honorarnote.
Für Ihre Antwort danke ich im Voraus.
Mfg Ivana K. |