Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Ivana am 13.01.2011 17:06
 


THEMA:  MWSt-Satz für literarische Übersetzung

Sehr geehrte Damen und Herren, bitte um Ihre Antwort: Als EPU bin ich zu USt angemeldet, bei normalen Übersetzungen verlange ich selbstverständlich 20% MWSt.; darf ich bei einer literarischen Übersetzung (künstlerische Tätigkeit) eigentlich nur den ermässigten Satz 10% verrechnen. Anm. Es wäre kein Vertrag mit einem Verlag, sondern eine Übersetzung direkt für einen Schriftsteller, daher auch wahrscheinlich als gewöhnliche Honorarnote.

Für Ihre Antwort danke ich im Voraus.

Mfg Ivana K.

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 15.01.2011 10:32
 


THEMA:  MWSt-Satz für literarische Übersetzung

Liebe Frau Ivana,

Die künstlerische Leistung des Schriftstellers geht nicht auf Sie über - Ihre Leistung ist immer die gleiche, nämlich eine gewerbsmäßig Übersetzung mit 20 % Ust, unabhängig davon was Sie übersetzen.

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
www.payroll.co.at

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.174 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.