Hallo.Ich habe einen 5 jährigen scherstbehinderten sohn(Pfl.st.7) beziehe dzt novh Notstandshilfe, möchte mich aber ab Februar mit meinem
Mann Mitversichern in der KV (GKK Stmk.)
Darf ich dann ein Einkommen aus selbstst.Tätigkeit bis zur Geringfügigkeitsgrenze haben um mich nicht extra KV zu müssen?
Bei der betreuung eine behinderten Kines kann ich mich bei der PVA Beitragsfrei selbstversichern, darf ich dann dazuverdienen?
bitte um sachdienliche Hinweise
mfg freili |