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Verfasst von: freili am 13.01.2011 13:59
 


THEMA:  Betreuung behindertes kind, geringfügiges Einkommen aus Kleingewerbe

Hallo.Ich habe einen 5 jährigen scherstbehinderten sohn(Pfl.st.7) beziehe dzt novh Notstandshilfe, möchte mich aber ab Februar mit meinem

Mann Mitversichern in der KV (GKK Stmk.)

Darf ich dann ein Einkommen aus selbstst.Tätigkeit bis zur Geringfügigkeitsgrenze haben um mich nicht extra KV zu müssen?

Bei der betreuung eine behinderten Kines kann ich mich bei der PVA Beitragsfrei selbstversichern, darf ich dann dazuverdienen?

bitte um sachdienliche Hinweise

mfg freili

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 13.01.2011 17:13
 


THEMA:  Betreuung behindertes kind, geringfügiges Einkommen aus Kleingewerbe

Leider wieß ich das nicht.

Am besten Sie rufen bei der PVA an.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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