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Verfasst von: Gregor am 12.01.2011 18:44
 


THEMA:  Beilage zur ArbeitnehmerInnenveranlagung (L 1k) Kinder

Hallo!

Mein Sohn hat im Jahr 2010 eine Kieferkorrektur erhalten.Bei der Arbeitnehmerveranlagung wollte ich das nun bei aussergewöhnlichen Belastungen angeben.Nun habe ich aber gesehen das es ein zusätzliches Formular gibt.Das L1 k für Kinder.

Nun meine Frage:Muss ich in dieses Formular den Betrag eintragen oder bei mir?

Weiter habe ich gesehen das man einen Kinderfreibetrag für ein haushaltszugehöriges Kind angeben kann.Steht das grundsätzlich jeder Familie zu oder muss da etwas aussergewöhliches vorliegen?

Ich lebe mit meiner Freundin und meinen Kind zusammen sind aber nicht verheiratet.

Das Formular hat es anfang letzten Jahres noch nicht gegeben,oder?

Danke im voraus für eure Antworten.

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 15.01.2011 10:30
 


THEMA:  Beilage zur ArbeitnehmerInnenveranlagung (L 1k) Kinder

Lieber Herr Gregor,

Sie tragen die Kosten in das Formular für Kinder ein - den Kinderfreibetrag gibt es ab 2009 und den kreuzen Sie hier bitte an. Wenn Ihre Lebensgefährtin und Sie beide diesen Freibetrag beantragen, dann bitte den niedrigern Betrag ankreuzen, da es damit in Summe mehr Geld gibt,  als wenn nur einer den höheren Betrag beantragen würde.

mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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