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Verfasst von: Thomas W. am 12.01.2011 09:41
 


THEMA:  PC als Werbungskosten

Guten Tag,

noch eine Frage:
Ich möchte mein Notebook, das Euro 460,- gekostet hat als Werbungskosten absetzen.

Gehe ich da von den den 460,- Euro aus und muss es auf drei Jahre abschreiben.
Oder gehe ich vom Nettowert aus = 383,- und kann es als geringfügiges Wirtschaftsgut sofort zur Gänze abschreiben.

Danke für die Hilfe.

MfG
Thomas Weber

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 12.01.2011 15:43
 


THEMA:  PC als Werbungskosten

Sie müssen vom Bruttobetrag ausgehen.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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