Guten Tag,
eine Frage zu der Werbungskostenpauschale in Höhe von Euro 132,-: Wenn ich Werbungskosten in Höhe von angenommen € 200,-(für Ankauf PC/Drucker) im Jahr geltend mache, werden dann die 132,-Pauschale trotzdem abgezogen oder kommen dann nur die tatsächlichen Werbungskosten zur Anwendung?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Weber |