Liebe Frau Karin,
Es stimmt, in der Personenbeförderung ist die Leistung dort steuerpflichtig, wo sie erbracht wurde. der Reiseteil in Österreich daher in Österreich, der von Deutschland daher in Deutschland.
Eine Möglichkeit, die ich hier sehe, ist, dass der Leistungsinhalt verändert wird, nämlich nicht eine Personenbeförderung zu erbringen sondern den Bus mit Chauffeur zu vermieten und der österreichische Unternehmer (Endkunde) befördert damit selbst die Personen. Vermietungen beweglicher Güter und die Personalgesetllung in Österreich sind in Österreich umsatzsteuerpflichtig.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at www.payroll.co.at |