Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte ein paar Fragen:
1. ) Wenn Unternehmer A (Inland) einem Unternehmer B (Inland) eine Leistung erbringt, muss Unternehmer A hierfür die Umsatzsteuer abführen? Oder sind Geschäfte zwischen Unternehmern immer steuerfrei, sofern auch keine USt. ausgewiesen wird (die dann in jedem Falle fällig würde)?
2. ) Wie lautet die Antwort, wenn sich bzgl. Frage 1 der Unternehmer im a) Ausland, jedoch in der EU befindet, b) im EU-Ausland befindet?
3. ) Fällt die Umsatzsteuer gegenüber Verbrauchern im EU-Inland an?
4. ) Fällt die Umsatzsteuer gegenüber Verbrauchern im EU-Ausland an?
5. ) Wann muss die eingenommene bzw. ausgewiesene Umsatzsteuer abgeführt werden? Wie wird in diesem Falle die Höhe der Umsatzsteuer ermittelt, oder vertraut das Finanzamt hier zunächst auf die Korrektheit der Angaben des Unternehmers?
6. ) Verlangt das Finanzamt ab dem 2. Jahr der unternehmerischen Tätigkeit die Umsatzsteuer im Voraus? Was passiert, wenn der Unternehmer im Jahr 1 beispielsweise 20.000 EUR Umsatzsteuer abführt, jedoch im 2. Jahr nicht annähernd diesen Umsatz macht (z. B. dann nur Steuern in Höhe von 1.000 EUR)?
Ich darf mich herzlich im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen bedanken!
Mit freundlichen Grüßen & guten Rutsch ins Jahr 2011 |