Verfasst von:
sabine am
27.11.2010 10:48
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Verfasst von:
Tom am
29.11.2010 09:17
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Verfasst von:
Mag. Gerald Janusch am
07.12.2010 06:37
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THEMA: arbeit auf honorarnotenbasis und geringfügige beschäftigung unter der geringfügigkeitsgrenze |
Hallo Sabine,
sie bleiben mit beiden Einnahmen unter EUR 11.000 p.a. und müssen daher keine Steuern zahlen.
Als geringfügig Beschäftigte sind sie Dienstnehmerin. Wenn sie auf Honorarnotenbasis arbeiten und keinen Gewerbeschein haben, sind sie "Neue Selbständige". Als "Neue Selbständige" dürfen sie 4.392 p.a. EUR dazuverdienen ohne dass zusätzlich Sozialversicherung anfällt. Sie müssen daher auch nichts von der Sozialversicherung fürchten.
Hallo Tom,
ihr Steuersatz für den Zuverdienst beträgt 43,2143%. Sozialversicherung wird aber auch noch anfallen!
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Verfasst von:
Patricia am
10.03.2011 12:58
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Verfasst von:
Gast _dringend! am
14.10.2012 19:10
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Verfasst von:
Mone am
27.03.2013 15:38
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THEMA: vollzeitanstellung + honorarnote? |
Guten Tag
Ich habe eine Frage!
ich bin im Moment Vollzeitangestellt und verdiene im Jahr ca. 22000 brutto,wenn ich nun zusätzlich einen Job(Grafikdesign) der auf Honorarnotenbasis bezahlt wird annehme, muss ich dies dann irgendwo melden?bzw ein Gewerbe anmelden? Wirtschaftskammer bzw Finanzamt? oder muss ich das ganze erst beim Steuerausgleich bekanntgeben?
und wieviel darf ich auf Honorarnotenbasis dazuverdienen ohne es versteuern zu müssen?
mfg
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Verfasst von:
Sarina am
12.05.2015 23:25
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THEMA: arbeit auf honorarnotenbasis und geringfügige beschäftigung unter der geringfügigkeitsgrenze |
Hallo!
Ich bin geringfügig angestellt (verdiene 400€ im Monat) und erhalte nun im Monat Mai aber durch eine Honorartätigkeit zusätzlich noch 250€.
Wie verhält es sich jetzt mit den Steuern bzw der Sozialversicherung? Muss ich nun für diesen Monat die Versicherung zahlen, da ich insgesamt über der Geringfügigkeitsgrenze bin? Oder muss ich nichts, keine Versicherung, zahlen und es verhält sich ganz anders, da ich p.a. bei meiner Honorartätigkeit höchstens auf 1500€ komme (und das unter einer bestimmten Grenze liegt)?
Hoffe auf eine rasche Rückmeldung!
lg Sarina |
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Verfasst von:
Frederike am
04.11.2015 12:14
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THEMA: arbeit auf honorarnotenbasis und geringfügige Beschäftigung |
Hallo!
Ich bin geringfügig angestellt und bekomme 403€ im Monat. Jetzt würde ich bei derselben Firma im Novemenber und Dezember zusätzlich eine weitere Tätigkeit verrichten, die jedoch auf Honorarnote abgerechnet wird. (jeweils ca. 200€ im Monat).
Ist das möglich oder muss ich dann schon Abgaben leisten?
Vielen Dank für die hoffentlich baldige Rückmeldung!
LG,
Frederike |
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Verfasst von:
Frederike am
04.11.2015 12:14
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THEMA: arbeit auf honorarnotenbasis und geringfügige Beschäftigung |
Hallo!
Ich bin geringfügig angestellt und bekomme 403€ im Monat. Jetzt würde ich bei derselben Firma im Novemenber und Dezember zusätzlich eine weitere Tätigkeit verrichten, die jedoch auf Honorarnote abgerechnet wird. (jeweils ca. 200€ im Monat).
Ist das möglich oder muss ich dann schon Abgaben leisten?
Vielen Dank für die hoffentlich baldige Rückmeldung!
LG,
Frederike |
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