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Verfasst von: sabine am 27.11.2010 10:48
 


THEMA:  arbeit auf honorarnotenbasis und geringfügige beschäftigung unter der geringfügigkeitsgrenze

wenn man neben einer geringfügigen beschäftigung (60 euro/monat) auf honorarnoten basis arbeitet, wie verhalten sich dan SV und finanzamt?

zb: mai bis dezember geringfügig, im september honorarnote für 800euro gestellt, rechnen 'die' das dann auf alle monate als zusatz verdienst oder nur für den september?!

BITTE BITTE SCHNELL BEANTWORTEN!

Verfasst von: Tom am 29.11.2010 09:17
 


THEMA:  arbeit auf honorarnotenbasis und geringfügige beschäftigung unter der geringfügigkeitsgrenze

Guten Tag,

ich bin Angestellter und möchte einen Nebenjob auf Honorarbasis beginnen und versteuern.

Ich verdiene hauptberuflich € 44.200 brutto/Jahr und der Nebenjob wird ca. € 15.000/Jahr ausmachen.

Mit welchem Satz wird der Nebenverdienst versteuert?

Vielen Dank und LG

Tom

Verfasst von: Mag. Gerald Janusch am 07.12.2010 06:37
 


THEMA:  arbeit auf honorarnotenbasis und geringfügige beschäftigung unter der geringfügigkeitsgrenze

Hallo Sabine,

sie bleiben mit beiden Einnahmen unter EUR 11.000 p.a. und müssen daher keine Steuern zahlen.

Als geringfügig Beschäftigte sind sie Dienstnehmerin. Wenn sie auf Honorarnotenbasis arbeiten und keinen Gewerbeschein haben, sind sie "Neue Selbständige". Als "Neue Selbständige" dürfen sie 4.392 p.a. EUR dazuverdienen ohne dass zusätzlich Sozialversicherung anfällt. Sie müssen daher auch nichts von der Sozialversicherung fürchten.

Hallo Tom,

ihr Steuersatz für den Zuverdienst beträgt 43,2143%. Sozialversicherung wird aber auch noch anfallen!

 

Verfasst von: Patricia am 10.03.2011 12:58
 


THEMA:  arbeit auf honorarnotenbasis und geringfügige beschäftigung unter der geringfügigkeitsgrenze
Ich bin geringfügig angestellt und möchte jetzt einen weiteren Job auf Honorarbasis annehmen. Wie verhält sich das mit Finanzamt und Sozialversicherung. Wo muss ich diesen zuverdienst melden und wie wird dieser versteuert? Mit diesen beiden Jobs beläuft sich mein Einkommen auf insgesamt 700€. Wäre über eine rasche Antwort sehr dankbar. Lg
Verfasst von: Gast _dringend! am 14.10.2012 19:10
 


THEMA:  arbeit auf honorarnotenbasis und geringfügige beschäftigung unter der geringfügigkeitsgrenze

Sehr geehrte Damen und Herren,

möchte gerne Kindebteruung in einem privaten Haushalt machen. Sie suchen über Rent a Nanny. Im Angebot steht auf Honorarnotenbasis.

Was heißt dies nun für mich? Besonders interessiert mich auch, wie das mit der Sozialversicherung aussieht? Bin ich dann versichert? Derzeit besteht nämlich keine Versicherung

 

lg

Verfasst von: Mone am 27.03.2013 15:38
 


THEMA:  vollzeitanstellung + honorarnote?

Guten Tag

Ich habe eine Frage!

ich bin im Moment Vollzeitangestellt und verdiene im Jahr ca. 22000 brutto,wenn ich nun zusätzlich einen Job(Grafikdesign) der auf Honorarnotenbasis bezahlt wird annehme, muss ich dies dann irgendwo melden?bzw ein Gewerbe anmelden? Wirtschaftskammer bzw Finanzamt? oder muss ich das ganze erst beim Steuerausgleich bekanntgeben?

und wieviel darf ich auf Honorarnotenbasis dazuverdienen ohne es versteuern zu müssen?

mfg

 

Verfasst von: Sarina am 12.05.2015 23:25
 


THEMA:  arbeit auf honorarnotenbasis und geringfügige beschäftigung unter der geringfügigkeitsgrenze

Hallo!

Ich bin geringfügig angestellt (verdiene 400€ im Monat) und erhalte nun im Monat Mai aber durch eine Honorartätigkeit zusätzlich noch 250€.

Wie verhält es sich jetzt mit den Steuern bzw der Sozialversicherung? Muss ich nun für diesen Monat die Versicherung zahlen, da ich insgesamt über der Geringfügigkeitsgrenze bin? Oder muss ich nichts, keine Versicherung, zahlen und es verhält sich ganz anders, da ich p.a. bei meiner Honorartätigkeit höchstens auf 1500€ komme (und das unter einer bestimmten Grenze liegt)?

Hoffe auf eine rasche Rückmeldung!

lg Sarina

Verfasst von: Frederike am 04.11.2015 12:14
 


THEMA:  arbeit auf honorarnotenbasis und geringfügige Beschäftigung

Hallo!

Ich bin geringfügig angestellt und bekomme 403€ im Monat. Jetzt würde ich bei derselben Firma im Novemenber und Dezember zusätzlich eine weitere Tätigkeit verrichten, die jedoch auf Honorarnote abgerechnet wird. (jeweils ca. 200€ im Monat).

Ist das möglich oder muss ich dann schon Abgaben leisten?

Vielen Dank für die hoffentlich baldige Rückmeldung!

 

LG,

Frederike

Verfasst von: Frederike am 04.11.2015 12:14
 


THEMA:  arbeit auf honorarnotenbasis und geringfügige Beschäftigung

Hallo!

Ich bin geringfügig angestellt und bekomme 403€ im Monat. Jetzt würde ich bei derselben Firma im Novemenber und Dezember zusätzlich eine weitere Tätigkeit verrichten, die jedoch auf Honorarnote abgerechnet wird. (jeweils ca. 200€ im Monat).

Ist das möglich oder muss ich dann schon Abgaben leisten?

Vielen Dank für die hoffentlich baldige Rückmeldung!

 

LG,

Frederike

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