Hallo Herr Luger,
Bei Mieten ist eine monatliche Rechnung nicht erforderlich, allerdings benötigen Sie eine Dauerrechnung, um den Vorsteuerabzug geltend zu machen. Diese Dauerrechnung muss alle Rechnungsmerkmale enthalten. Zusätzlich hat der Beginn des Zeitraumens, mit dem Zusatz , dass die Rechnung bis zum Ergehen einer neuen Vorschreibung gilt, aufzuscheinen.
Dieser Zusatz kann folgendermaßen aussehen:
"Diese Rechnung gilt ab 10/2010 bis zur Übermittlung einer neuen Vorschreibung"
Sandra Haderer
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