Wer mit einem firmeneigenen Dienstwagen von der Wohnung zur Arbeitsstätte fährt, dem steht ein Pendlerpauschale zu, vorausgesetzt die entsprechenden Voraussetzungen für das Pendlerpauschale sind erfüllt. Unter der Annahme, dass die Voraussetzungen für das "Große Pendlerpauschale" bisher gegeben waren, steht bei keiner Änderung der Verhältnisse das Pendlerpauschale zu.
Sandra Haderer |